Über CHF 4 Mio. Betreibungsschulden, trotzdem ist *Fritz M. solvent. Wie ist sowas möglich?

Betreibungsämter sind manchmal Glückssache…

…oder wie ein Schuldner seit vielen Jahren erfolgreich Bund, Kanton, diverse Gemeinden, Kranken- und Sozialversicherungen, Verbände und weitere private Gläubiger an der Nase herum führt. So hat Fritz M. seine Einkünfte aus dem Handel mit international prämiertem Whisky, welchen er in alle Welt vertreibt, offensichtlich kaschiert statt seine Schulden zu begleichen.

Verlustscheine werden vom regional zuständigen Betreibungsamt ausgestellt, wenn dieses zum Schluss kommt, dass beim betreffenden Schuldner kein, oder kaum Pfändungssubstrat vorhanden sei (sprich Geld oder Sachwerte die gepfändet werden könnten) oder aufgrund eines Konkursverfahrens.

Zum konkreten Fall:

Im Januar 2018 erhielten wir von einem unserer Kunden einen bald 20 jährigen Konkursverlustscheinfall über mehrere tausend Franken zur Bearbeitung. Auf unsere gütlichen Bemühungen reagierte der Schuldner nicht. Die Betreibungsauskunft umfasste 13 Seiten mit 180 definitiven Verlustscheinen über insgesamt CHF 4,1 Mio. (!)

Nach eingehenden Recherchen und Fallanalysen unserer Inkassoexpertinnen und Experten, leiteten wir trotz des grossen Schuldenbergs die Betreibung gegen Fritz M. ein. Die Forderung blieb unbestritten. Aus der Pfändungsurkunde ergab sich, dass der Schuldner ein geringes Einkommen aus selbständiger Tätigkeit ausweist. Pfändbar von diesem Einkommen waren zudem lediglich etwas über CHF 300.00 pro Monat.

Dem Schuldner wurden in der Existenzminimum-Berechnung nebst Fahrzeugleasing, Fahrtauslagen und auswärtige Verpflegung auch Hypothekarzinsen angerechnet. Dies liess unsere Fachleute aufhorchen.

Unsere Recherchen ergaben, dass Fritz M. nebst seiner regulären und offiziellen Berufstätigkeit auch noch Edelbrände vertreibt und diese in, speziell aus altem Holz von Sherryfässern gefertigten, und daher nicht gerade billigen, Barriquefässern lagert.

Aufgrund all dieser Fakten stellten wir beim Betreibungsamt ein Nachpfändungsbegehren, unter Beilage einer umfassenden Dokumentation. Wir verlangten die Einpfändung diverser Handelsprodukte, der betreffenden Whiskyfässer samt Inhalt, dem Markenrechts beim Institut für geistiges Eigentum in Bern sowie Ausstellungsstücke im Showroom inkl. Vitrinen mit Beleuchtung und diversem Mobiliar.

Und siehe da… In der Folge leistete Fritz M. noch im selben Jahr die vollständige Zahlung der Forderung einschliesslich Inkassokosten an das Betreibungsamt. Wahrlich eine Erfolgsgeschichte!

Bei der retrospektiven Beurteilung dieses Falles stellt sich jedoch folgende Frage:

Der Schuldner gab bei der Befragung durch den Betreibungsbeamten an, er müsse u.a. für Hypothekarzinsen aufkommen, was eindeutig auf einen Liegenschaftsbesitz hinweist. Weshalb jedoch das zuständige Betreibungsamt bis heute weder die Liegenschaften noch den Landbesitz des Schuldners eingepfändet haben, erscheint uns unerklärlich.

Bleibt zu hoffen, dass das betreffende Amt aufgrund unserer erfolgreichen Intervention nun wenigstens neue Pfändungen von Amtes wegen korrekt vollzieht…

In unseren täglichen Inkassobemühungen stellen wir hin und wieder fest, dass es gewissen Schuldnern immer wieder gelingt, den Betreibungsämtern ihre effektive Lebens- und Finanzsituation zu verheimlichen, wie dieses Beispiel perfekt vor Augen führt. Seit jeher werden aus diesem Grund bei dieInkasso AG amtliche Verfügungen genauestens geprüft und hinterfragt.

Weitere Erfolgsgeschichten werden wir von Zeit zu Zeit hier veröffentlichen.

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