AGB Datenabfragen

1 Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und CRIF. Gegenstand ist das Informationsangebot von CRIF in standardisierter oder individualisierter, auf die Bedürfnisse des Kunden zugeschnittener Form. CRIF schliesst nur Verträge mit gewerblichen Kunden ab. Verbraucher- oder Konsumentenschutzbestimmungen finden daher keine Anwendung. Abweichende AGB des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn CRIF nicht ausdrücklich widerspricht.

2 Pflichten von CRIF

2.1 Allgemeine Informationsdienstleistungen
CRIF stellt dem Kunden aus ihrem Datenpool personen- und firmenbezogene Daten in der Schweiz über elektronische Schnittstellen zur Verfügung und vermittelt entsprechende Daten aus anderen Ländern.

2.2 Kundenspezifische Lösungen
CRIF entwickelt und unterhält auch kundenspezifische Systemlösungen für die Datenauslieferung, für welche eine zusätzliche Einrichtungs- oder Erstellungsgebühr geschuldet und für deren Unterhalt eine Gebühr in Rechnung gestellt wird. Für kundenspezifische Systemlösungen wird mit dem Kunden eine separate Dienstleistungsvereinbarung abgeschlossen, welche die Leistungen der Parteien im Detail regelt. Dem Kunden wird dabei kein Werk im Sinne von Art. 363 ff. OR geschuldet, sondern CRIF verpflichtet sich allein zur individualisierten Erbringung der Dienstleistungen gemäss vorstehend Ziffer 2.1.

2.3 Rechte an Software und sonstigen Arbeitsergebnissen
Gegenstand der Leistungserbringung von CRIF sind in keinem Fall (auch nicht gemäss vorstehend Ziffer 2.2) irgendwelche Rechte an Software (insbesondere auch keine Immaterialgüterrechte oder Lizenzen daran), sondern immer nur Informationsdienstleistungen. Alle Rechte (inkl. Urheber- und sonstige Immaterialgüterrechte) an den von CRIF im Rahmen der Vertragserfüllung geschaffenen Arbeitsergebnissen (inkl. Erfindungen) stehen vollumfänglich und ausschliesslich CRIF zu. Von CRIF bei der Vertragserfüllung verwendete Ideen, Konzepte, Methoden, Techniken und Know-how können von CRIF auch anderweitig frei verwendet werden.

2.4 Kundendienst
Für allgemeine Benutzeranfragen sowie technische und kundenspezifische Probleme stellt CRIF dem Kunden werktags, von Montag bis Freitag, jeweils von 08h30 bis 17h30, einen unter 0848-333-222 / support.ch@crif.com zu erreichenden Kundendienst zur Verfügung.

3 Pflichten des Kunden

3.1 Datenschutz
Der Kunde verpflichtet sich und alle seine Mitarbeiter, welche Informationen von CRIF beziehen, ganz gleich aus welchem Land diese stammen, die Bestimmungen des Schweizerischen Datenschutzes einzuhalten, welche im Datenschutzgesetz DSG und in dessen Vollzugsverordnung VDSG geregelt sind.
DSG: https://www.admin.ch/ch/d/sr/c235_1.html
VDSG: https://www.admin.ch/ch/d/sr/235_11/. Der Kunde verpflichtet sich, den physischen Interessennachweis für eine mögliche Stichprobenkontrolle jederzeit bereit zu halten, und diesen innerhalb von zwei Wochen zu liefern. Es ist die Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass jede/r Benutzer/in diese AGB kennt und sie einhält. Der Kunde verpflichtet sich, seine Passwörter geheim zu halten, unter anderem, indem er diese in regelmässigen Abständen ändert und jeden Monat die Bewegungsstatistik im System kontrolliert. Passwörter dürfen nur von den berechtigten Inhaber/-innen benutzt werden. Die Weitergabe an Dritte ist untersagt. Der Kunde ist vollumfänglich haftbar (auch für das Handeln seiner Mitarbeiter) für jeden gegenüber dem Kunden, dem Distributionspartner und CRIF geltend gemachten Schadenersatzanspruch, der aus der Verletzung einer dem Kunden aufgrund der Datenschutzgesetzgebung oder sonstwie obliegenden Pflicht stammt.

3.2 Arbeitsumgebung
Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass seine Mitarbeiter über die technischen Mittel verfügen, welche die Kommunikation mit CRIF zwecks Bezugs der Informationen ermöglichen.

3.3 Mitwirkungspflichten
Der Kunde stellt CRIF alle für die Erbringung von deren Leistungen erforderlichen Hilfsmittel, Zugänge und Informationen auf erstes Verlangen zur Verfügung. Der Kunde verpflichtet sich, kundenspezifische Systemlösungen für die Datenauslieferung unmittelbar nach deren Einrichtung durch CRIF zu prüfen und allfällige Mängel innerhalb von 30 Tagen schriftlich an CRIF zu melden.

3.4 Konfiguration
Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die standardmässige Konfiguration der Entscheidungsmatrix und der Ampelsteuerung bei der Datenbekanntgabe, ins-besondere aber auch die von CRIF voreingestellten Scorebänder (grün, gelb, rot) als seine eigene Konfiguration. Wünscht der Kunde eine andere Konfiguration, beantragt er diese schriftlich bei CRIF.

3.5 Einschränkung der Nutzungsrechte
Die Benutzung und Verwendung der von CRIF angebotenen Informationen ist nur dem Kunden und dessen Angestellten gestattet. Jede andere Verwendung ohne vorgängige schriftliche Erlaubnis der CRIF gilt als missbräuchlich. Jede Weitergabe der von CRIF zur Verfügung gestellten Informationen an Dritte (auch innerhalb eines Konzerns) ist untersagt.

4 Zahlungsmodalitäten

Nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist befindet sich der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist CRIF ohne weiteres be-rechtigt, alle Leistungen an den Kunden einzustellen, bis die Forderung getilgt ist. Die weiteren gesetzlichen Verzugsrechte werden ausdrücklich vorbehalten. Der Kunde darf Forderungen von CRIF in keinem Falle mit eigenen Forderungen verrechnen oder an Dritte abtreten. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, Zahlungen wegen Mängeln in der Erbringung der Dienstleistung zurück-zuhalten, ausser bei von CRIF verschuldeten schwerwiegenden Mängeln, welche den Datenbezug nutzlos machen.

5 Sorgfaltspflichten und Haftung

5.1 Daten
CRIF verpflichtet sich, alle Datenschutzanforderungen einzuhalten und sorgt insbesondere für die Datenrichtigkeit nach Art. 5 DSG gegenüber der betroffenen Person. CRIF macht aber darauf aufmerksam, dass Daten trotzdem unvollständig oder unrichtig sein können. Für den Kunden daraus entstehende Schäden lehnt CRIF die Haftung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ab. CRIF übernimmt sodann keine Garantie dafür, dass ihr Informationsangebot unterbruchslos zur Verfügung steht. CRIF übernimmt insbesondere keine Gewähr für die Kontinuität der Protokolle und für die Aufrechterhaltung von telefonischen und elektronischen Verbindungen aller Art. Für Schäden, die aus der missbräuchlichen Verwendung des Informations- und Datenangebotes von CRIF durch den Kunden verursacht werden, haftet im innerparteilichen Verhältnis ausschliesslich der Kunde.

5.2 Kundenspezifische Systemlösungen
CRIF verpflichtet sich, die Datenauslieferung bei kundenspezifischen Systemlösungen entsprechend der Spezifikationen des Kunden mit aller Sorgfalt vorzunehmen, wobei keine Garantie für ein unterbruchsloses Datenangebot garantiert wird. CRIF passt ihre Dienstleistung an rechtzeitig gemeldete Mängel (Ziffer 3.3) an. Nicht rechtzeitig gemeldete Mängel werden von CRIF als Änderungswünsche behandelt und sind zusätzlich entschädigungspflichtig.

5.3 Beschränkung der Haftung von CRIF
Alle Fälle von Vertragsverletzungen durch CRIF, deren Rechtsfolgen sowie alle Ansprüche des Kunden daraus, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, sind in den vorliegenden Geschäftsbedingungen abschliessend geregelt.
Insbesondere sind alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz, Wandelung, Minderung, Nachbesserung, Aufhebung oder Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. CRIF haftet in jedem Fall nur für allfälligen dem Kunden entstandenen, direkten und unmittelbaren Schaden (unter Ausschluss von Folgeschäden wie zum Beispiel Produktionsausfall, entgangener Gewinn oder Datenverlust), sofern dieser nachweislich auf ein grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von CRIF zurückzuführen ist.

5.4 Entscheidungshilfen
Der Scorewert, das Rating sowie die Einteilung in Risikoklassen bieten dem Kunden lediglich Entscheidungshilfen. Entscheidungen über das Zustandekommen eines Rechtsgeschäftes und seiner wirtschaftlichen Rahmenbedingungen trifft ausschliesslich der Kunde. Empfehlungen basieren auf Erfahrungswerten und sind daher ausnahmslos unverbindlich. CRIF übernimmt kein Kreditrisiko und keine Haftung in diesem Zusammenhang.

6 Geheimhaltung

6.1 Durch CRIF
CRIF verpflichtet sich, ihr vom Kunden im Rahmen der Vertragsdurchführung zur Verfügung gestellte, entsprechend gekennzeichnete Daten, welche sich auf den Geschäftsbereich des Kunden beziehen, als geheim zu behandeln und auf schriftliche Aufforderung des Kunden hin zu löschen bzw. zu vernichten oder zurückzugeben.

6.2 Durch den Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, die Urheberrechte von CRIF zu wahren und Dritten gegenüber strengstes Stillschweigen über alle ihm anvertrauten oder sonstwie bekannt gewordenen technischen, geschäftlichen oder betrieblichen Informationen zu wahren, die diesen Vertrag oder CRIF betreffen und internen, bilateralen oder vertraulichen Charakter haben (insbesondere Methoden, Verfahren, Preise, etc.). Der Kunde verwahrt die ihm übergebenen Gegenstände für den Zugang zum Informationsangebot von CRIF sorgfältig, um Missbrauch auszuschliessen. Die Verpflichtung gemäss dieser Ziffer 6.2 besteht nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unbeschränkt fort.

7 Vertragsauflösung

CRIF ist berechtigt, den Vertrag jederzeit aufzulösen und dem Kunden den Zugang zu ihren Informationsangeboten fristlos zu entziehen, wenn dieser gegen die Datenschutzbestimmungen, Urheberrechte oder eine Bestimmung dieses Vertrages verstösst, insbesondere auch bei Zahlungsverzug. Bei ordentlicher oder ausserordentlicher Vertragsauflösung hat der Kunde alle ihm übergebenen Gegenstände für den Zugang zum Informationsangebot von CRIF mitsamt allfälligen Kopien herauszugeben. Beim Kunden allfällig gespeicherte Software ist unverzüglich zu löschen mit schriftlicher Bestätigung an CRIF. Vorbehalten bleiben gesetzliche Aufbewahrungspflichten.

8 Änderungen der AGB

CRIF kann die vorliegenden AGB und Preise ändern. Die Änderungen werden dem Kunden in geeigneter Weise bekannt gegeben und gelten, wenn der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen widerspricht. Die Durchführung jeder Datenabfrage gilt als ausdrückliche Anerkennung der AGB in ihrer jeweils aktuellen Fassung.

9 Schlussbestimmungen

Es gibt keine mündlichen Abreden. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform, der Bezugnahme auf die abzuändernden Bestimmungen, der Unterzeichnung des Kunden und der Gegenzeichnung durch CRIF. Alle Rechtsbeziehungen zwischen CRIF und dem Kunden unterstehen Schweizerischem Recht. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz von CRIF.

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