Inkasso im Kanton St. Gallen
Sie haben eine offene Forderung im Kanton St. Gallen und brauchen Unterstützung bei der gütlichen oder gerichtlichen Durchsetzung ihres überfälligen Guthabens? Nachfolgend zeigen wir ihnen auf, was sie bei einem strittigen Inkassofall in St. Gallen beachten müssen und welche Ämter und Gerichte zuständig sind. Mit unserem Forderungsmanagement stehen wir stehen ihnen als Beistand und Vertreter zur Verfügung:
- Wir kennen die Prozessabläufe im Kanton St. Gallen
- Wir sprechen die gleiche Sprache wie die zuständigen Behörden
Sie haben einen Geschäftspartner in St. Gallen, welcher ihre Rechnungen trotz erfolgter Mahnung nicht bezahlt und weiterhin mit der Begleichung ihrer überfälligen Forderungen zu wartet? In dieser Angelegenheit unterstützen wir sie gerne mit unserem Mahnservice und unserem Forderungsmanagement. Im gütlichen Inkasso versuchen wir mit ihrem Schuldner eine für alle Seite passende Lösung zu finden, damit ihr Debitor seine Rechnungen bezahlt und weiterhin ihr Kunde bleibt.
Falls eine gütliche Lösung scheitert, setzen wir Ihre Forderung im strittigen Inkasso durch. Wir leiten für sie die Betreibung beim ansässigen Betreibungsamt ein und beseitigen einen allfälligen Rechtsvorschlag im summarischen bzw. im vereinfachten oder ordentlichen Verfahren, falls notwendig mit vorangehender Schlichtung vor der Vermittlerin. Wir vertreten Sie im Prozess vor dem örtlich zuständigen Kreisgericht bzw. in handelsgerichtlichen Angelegenheiten (vgl. Art. 6 Abs. 2 ZPO) vor dem Handelsgericht am Kantonsgericht. Wir fechten für sie abweisende Entscheide der Bezirksgerichte beim Kantonsgericht an.
Wir unterstützen sie mit unserem erfahrenen Forderungsmanagement bei Inkassofällen im Kanton St. Gallen, schweizweit und auch in über 140 Ländern in allen weltweit bedeutenden Wirtschaftsregionen.