Inkasso in Frankreich
Sie haben einen Schuldner in Frankreich und wollen ihre bestehende Forderung gerichtlich durchsetzen und anschliessend eintreiben? Nachfolgend erklären wir ihnen, wie sie bei einem Inkassofall in Frankreich vorgehen müssen und wie wir sie dabei beim Einzug ihres offenen Guthabens unterstützen können. Dazu stehen wir ihnen mit unserer Inkassoabteilung mit Auslandserfahrung als Beistand und Vertreter zur Seite.
Besonderheiten beim Inkasso in Frankreich
Sie haben einen Debitor in Frankreich, welcher ihre Rechnungen nicht bezahlt? Sie haben ihren Schuldner bereits schriftlich gemahnt und dieser wartet weiterhin mit der Begleichung ihrer überfälligen Forderung zu? In dieser Angelegenheit können wir sie mit unserem grenzüberschreitenden Forderungsmanagement und unserem Mahnservice unterstützen. Wir verfolgen ihre Interessen mit unserem ausgeklügelten 2-Stufen-Mahnsystem unter Berücksichtigung des europäischen Mahnverfahrens und übernehmen für sie in Vertretung die Wahrung ihrer Ansprüche vor Gericht. Bei geringeren Forderungen wenden wir mit Unterstützung unseres internationalen Netzwerkes das Verfahren nach der EG-Verordnung Nr. 861/2007 an, bei höheren Forderungen arbeiten wir als ihre Auslandvertretung und Mitglied der TCM Group International mit unserem lokalen Partner in Frankreich zusammen und setzen ihre Forderung gerichtlich bei einen Streitwert von unter EUR 10‘000.00 vor dem Tribunal d’instance oder bei einem Streitwert über EUR 10‘000.00 vor dem Tribunal de grande instance durch. Als Spezialistin für Auslandinkasso unterstützen wir sie auch bei weiteren offenen Guthaben, Betreibungen und Zwangsvollstreckungen in über 140 Ländern in allen weltweit bedeutenden Wirtschaftsregionen. Als Mitglied der TCM Group International sprechen wir die gleiche Sprache wie ihre Schuldner, bearbeiten Fälle in ihrer Währung und kennen die Gewohnheiten von Schuldnern in Frankreich und weltweit. Geldflüsse kennen keine Grenzen, dank unserem Netzwerk kennen wir auch keine.