Grundsätzlich sollten Bussen von ausländischen Behörden bezahlt werden, denn bei Nichtbezahlung müssen in der Schweiz wohnhafte Lenker mit Massnahmen rechnen. Etwa mit dem Eintrag ins Fahndungssystem, mit einer Einreiseverweigerung oder hohen Mahngebühren. Bei einem weiteren Aufenthalt im entsprechenden Land, kann das Fahrzeug bis zur Bezahlung der Busse beschlagnahmt werden. Möglich ist auch eine ein- oder mehrtägige Haft.
Im Ausland beauftragen Gemeinden auch private Firmen, auf öffentlichem Grund Parkbussen einzufordern. Diese gelten als privatrechtliche Forderungen und können deshalb von Schweizer Inkassobüros eingetrieben werden. Link zu www.fedpol.admin.ch-Beitrag