Damit die letzte Mahnung wirkt
Am Anfang des Inkassoprozesses stehen immer gütliche Inkassomassnahmen, das heisst: Wir bewegen den Schuldner ohne rechtliche Massnahmen zur Zahlung.
In der Schweiz sind drei Mahnungen üblich, bevor staatliche Zwangsmassnahmen zur Anwendung kommen. Ziel des vorrechtlichen (gütlichen) Inkassos ist, Forderungen zu realisieren, ohne dass daraus ein Betreibungsfall entsteht.